Der General Consent (GC) ist die Einwilligungserklärung, mittels derer Patient:innen ihre gesundheitsbezogenen Daten und Proben («Restmaterial») für medizinische Forschung zur Verfügung stellen können. Die Einwilligung gilt für Projekte von Insel-Forschenden sowie für Kooperationsprojekten mit anderen öffentlichen oder privaten Institutionen.
In der Insel Gruppe sind zwei verschiedene Formulare im Einsatz:
Prozess
Wie die Einwilligung in der Insel Gruppe eingeholt und dokumentiert ist, ist im Intranet beschrieben
Weiterverwendung von Personendaten
Im Rahmen der Machbarkeitsabklärung eines Forschungsprojektes kann für die selbstständige Anzeige von kumulativen, kohortenspezifischen General Consent-Status der IDSC Kohortenmanager genutzt werden. Ebenfalls kann für die kumulative GC Status-Abfrage ein Antrag beim IDSC Data Delivery Service gestellt werden.
Nach Vorliegen der KEK-Bewilligung sowie abgeschlossener Governance-Prüfung durch die DLF werden die beantragten Daten durch das IDSC geliefert.
Die «Hilfestellung Erklärung General Consent für die Weiterverwendung von Personendaten» zeigt eine Übersicht der unterschiedlichen GC Status und deren Bedeutung für die Weiterverwendung für die Forschung.
Alte GC-Versionen für die Einreichung bei der KEK
Manchmal müssen der Kantonalen Ethikkommission (KEK) alle seit 2014 verwendeten General Consent-Versionen eingereicht werden. Folgende Versionen waren in Gebrauch:
In diesem Zip sind alle Versionen zu finden.
Weitere Informationen zum General Consent finden Sie auf unserer Intranetseite zum GC.