Nebst der Bewilligung der Kantonalen Ethikkomission (KEK) ist eine Insel-interne Governance-Prüfung für die Freigabe von Datenbestellungen aus dem IDSC notwendig.
Die DLF ist hierbei die zentrale Stelle, welche die Weiterverwendung von Daten für Lehre und Forschung sowie die Weiterverwendung von gesundheitsbezogenen Daten für andere Vorhaben ausserhalb des Behandlungskontextes nach rechtlichen, ethischen und Insel-internen Richtlinien einheitlich prüft und bewilligt. Die Governance-Prüfung stellt somit die gesetzeskonforme Nutzung der Daten sowie die Einhaltung von Insel-internen Vorgaben bei der Nutzung der Daten sicher und dient sowohl dem Schutz der Patienten und Patientinnen, wie auch dem Schutz der Mitarbeitenden der Insel Gruppe AG.
Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage der untenstehenden Punkte:
Jede Weiterverwendung von Daten für Lehre und Forschung sowie jede andere Weiterverwendung von gesundheitsbezogenen Daten ausserhalb des Behandlungskontextes, muss den Data Governance-Prozess durchlaufen. Dieser Prozess folgt einem stufenweisen Eskalationsmodell; Datenanfragen, welche nach der Prüfung durch den/die Service Manager/in Datenforschung und den/die Research Governance Manager/in nicht freigegeben werden können, und für die eine weiterführende rechtliche Abklärung oder eine weitere Absprache mit den Direktionen Medizin und Management Services erforderlich ist, werden zur Prüfung an die Data Governance Kommission (DGK) weitergeleitet. Falls eine strategische Entscheidung notwendig ist, kann die DGK die Anträge zur Prüfung und gegebenenfalls Freigabe ins Team X eskalieren.