Fachliche Qualifikation und Schulung des Studienteams

Alle Mitglieder des Studienteams müssen durch Aus- und Weiterbildung sowie berufliche Erfahrung entsprechend qualifiziert sein, um die von ihnen im Rahmen der Studie übernommene Funktion fehlerfrei ausüben zu können.

Bei klinischen Versuchen ist die fachliche Qualifikation in Art. 6 KlinV und bei nicht-klinischen Versuchen in Art. 4 HFV festgelegt. Zusätzliche Informationen zu diesem Thema befinden sich im Swissethics-Dokument «Fachliche Qualifikationen von Prüfenden in der Forschung».

Die SOP «Qualifikation und Training Studienteam» gibt einen detaillierten Überblick über

  • die Verantwortlichkeit für den Nachweis der Qualifikation sowie das Training des Studienteams
  • die Anforderungen an die Qualifikation des Studienteams
  • das Training
  • die Dokumentation der Qualifikationen und des Trainings
  • die Aufbewahrung der Dokumentation
Department of Clinical Research (DCR)
CTU Bern

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Bitte kontaktieren Sie die Direktion Lehre und Forschung (dlf@STOP-SPAM.insel.ch) für mehr Informationen.