Forschungsverträge

Bei Forschungsprojekten mit externen Partnern ist grundsätzlich eine schriftliche Vereinbarung erforderlich, die insbesondere die Verantwortlichkeiten im Projekt, die Finanzierung, Publikation, Haftung sowie die Weitergabe von Daten und Proben regelt. Die genaue Ausgestaltung dieser Vereinbarung hängt vom jeweiligen Projekt, den beteiligten Partnern und der Rolle der Insel ab.

Diese Vorgabe gilt auch für Forschungsprojekte, die nicht unter das Humanforschungsgesetz (HFG) fallen, wie etwa Studien mit anonymisierten Daten oder Proben sowie für die Erstellung von Forschungsregistern (nicht abschliessende Aufzählung).

Zuständigkeit

Das R&C-Forschungsrechtsteam der Insel Gruppe und Unitectra unterstützt und begleitet Sie gerne während des gesamten Forschungsvertragsprozesses, von der Vertragserstellung über die Verhandlung bis hin zur Unterzeichnung. Die Verantwortlichkeiten sind wie folgt aufgeteilt:

  • Präklinische Forschungsprojekte: Unitectra
  • Verträge zur Verwertung und Auslizensierung von geistigem Eigentum aus Forschungsprojekten an oder unter Beteiligung der Insel Gruppe: Unitectra
  • Interinstitutionelle Forschungszusammenarbeiten: Unitectra
  • Für Forschungsprojekte im Geltungsbereich des Humanforschungsrechts gilt die folgende Unterscheidung:
    • Insel-initiierte Studie (Investigator Initiated Trials): Unitectra
    • Insel-extern gesponserte Studie (Sponsor Initiated Trials): R&C-Forschungsrechtsteam
    • Weitere Informationen
  • Forschungskonsortien mit EU-Finanzierung sowie Netzwerkprojekte im Rahmen vom Swiss Personalized Health Network (SPHN): R&C-Forschungsrechtsteam
  • Allgemeine rechtliche Beratung mit Forschungsbezug: R&C-Forschungsrechtsteam

Ausgestaltung der Verträge

  • Als Vertragspartei tritt generell die Insel Gruppe auf.
  • Die Vorgaben der Insel Gruppe müssen zwingend eingehalten werden. Zentrale Aspekte sind Data Governance, Interessenskonflikte und Compliance, Finanzkompetenz und Unterschriftenkompetenz.
  • Für Verträge zu Insel-extern gesponserten Studien (Sponsor Initiated Trials) gelten die “Mandatory Requirements of Insel Gruppe AG for research contracts in the scope of the Federal Act on Research involving Human Beings (HRA) (SR 810.30)”.
  • Wir empfehlen, für Verträge die Vorlagen von swissethics, SPHN und Swiss Biobanking Platform zu verwenden.

Unterzeichnung der Verträge

  • Details zur Unterschriftenregelung sind in unserem Merkblatt zu finden.
  • Soweit die Verträge einer Unterschrift des Direktors Lehre und Forschung bedürfen, muss eine Prüfung der Vertragsinhalte sowie die Freigabe zur Unterschrift zwingend je nach vorgenannter Zuständigkeit durch das R&C Forschungsrechtsteam oder durch Unitectra erfolgen.
  • Die zur Vertragsunterzeichnung führenden Schritte und die darin involvierten Stellen sind hier  zusammengefasst.
  • Die Unterzeichnung via DocuSign und AdobeSign ist gestattet. Sollen andere Tools verwendet werden, ist vorher mit dem R&C Forschungsrechtsteam oder Unitectra Rücksprache zu nehmen.
  • Werden Verträge zum Einholen einer handschriftlichen Unterschrift an die Direktion Lehre und Forschung (DLF) geschickt, muss das vollständig ausgefüllte Beiblatt beigelegt werden.
  • Klinik-/institutsinterne Unterschriftsvorgaben sind durch die Klinik/das Institut sicherzustellen.

Vorgaben für Confidential Disclosure Agreement (CDA) und Non-Disclosure Agreement (NDA)

sind auf diesem Merkblatt ersichtlich.

 

Downloads

Forschungsrechtsteam Recht & Compliance
Insel Gruppe
Direktion Lehre und Forschung
Andrea Hipp

Kein Zugriff

Bitte kontaktieren Sie die Direktion Lehre und Forschung (dlf@STOP-SPAM.insel.ch) für mehr Informationen.