Bei Forschungsprojekten mit externen Partnern ist grundsätzlich eine schriftliche Vereinbarung erforderlich, die insbesondere die Verantwortlichkeiten im Projekt, die Finanzierung, Publikation, Haftung sowie die Weitergabe von Daten und Proben regelt. Die genaue Ausgestaltung dieser Vereinbarung hängt vom jeweiligen Projekt, den beteiligten Partnern und der Rolle der Insel ab.
Diese Vorgabe gilt auch für Forschungsprojekte, die nicht unter das Humanforschungsgesetz (HFG) fallen, wie etwa Studien mit anonymisierten Daten oder Proben sowie für die Erstellung von Forschungsregistern (nicht abschliessende Aufzählung).
Das R&C-Forschungsrechtsteam der Insel Gruppe und Unitectra unterstützt und begleitet Sie gerne während des gesamten Forschungsvertragsprozesses, von der Vertragserstellung über die Verhandlung bis hin zur Unterzeichnung. Die Verantwortlichkeiten sind wie folgt aufgeteilt:
Das Start-Up Agreement regelt die Zusammenarbeit zwischen Sponsor/CRO und der Insel Gruppe AG vor Abschluss des Studienvertrags – insbesondere zur Durchführung und Vergütung von Start-up-Aktivitäten. Ziel ist eine rechtliche Grundlage für die Studienvorbereitung sowie eine faire Abgeltung bei Abbruch vor Vertragsunterzeichnung.
Die Vorlage wurde gemeinsam mit Recht, Risk & Compliance, Studienteams und der DLF erarbeitet. Eine Prüfung durch das Studienvertragsteam oder Mitunterzeichnung durch die DLF ist nicht erforderlich.
sind auf diesem Merkblatt ersichtlich.