Bei Forschungsprojekten mit externen Partnern ist grundsätzlich eine schriftliche Vereinbarung erforderlich, die insbesondere die Verantwortlichkeiten im Projekt, die Finanzierung, Publikation, Haftung sowie die Weitergabe von Daten und Proben regelt. Die genaue Ausgestaltung dieser Vereinbarung hängt vom jeweiligen Projekt, den beteiligten Partnern und der Rolle der Insel ab.
Diese Vorgabe gilt auch für Forschungsprojekte, die nicht unter das Humanforschungsgesetz (HFG) fallen, wie etwa Studien mit anonymisierten Daten oder Proben sowie für die Erstellung von Forschungsregistern (nicht abschliessende Aufzählung).
Das R&C-Forschungsrechtsteam der Insel Gruppe und Unitectra unterstützt und begleitet Sie gerne während des gesamten Forschungsvertragsprozesses, von der Vertragserstellung über die Verhandlung bis hin zur Unterzeichnung. Die Verantwortlichkeiten sind wie folgt aufgeteilt:
sind auf diesem Merkblatt ersichtlich.