Geistiges Eigentum/Patentierung
Falls Sie denken, eine Erfindung gemacht zu haben, kontaktieren Sie am besten so schnell wie möglich Unitectra, die Technologietransferstelle der Universität Bern und des Inselspitals. Als Vorbereitung zu einem ersten Gespräch ist es nützlich, wenn Sie das auf der Unitectra-Website verfügbare Erfindungsmeldungs-Formular ausfüllen und Unitectra zustellen.
Wichtig in diesem Zusammenhang: Wird eine Erfindung publiziert, kann sie nicht mehr patentiert werden. Deshalb muss eine Patentanmeldung immer vor der Publikation erfolgen. Als Publikation kann auch der Eintrag in einem Studienregister wie clinicaltrials.gov gelten.
Unternehmertum
Haben Sie ein innovatives Forschungsprojekt welches Sie gern in ein Startup umsetzen möchten? Das Innovation Office unterstützt und berät Sie auf ihrem Weg zum Unternehmer und fördert Innovation am Inselspital und der Universität Bern. Es hilft bei der Potentialanalyse Ihrer Forschung und bietet persönliche Beratung und Begleitung bei der Eingabe von Fördergesuchen im Innovationsbereich (insbesondere Innosuisse, Bridge, EU Projekte).
Richtlinien Insel Gruppe
Folgende Richtlinien können für die Kommerzialisierung relevant sein:
Ausgründung von Unternehmen
Interessenskonflikte und Nebenbeschäftigungen
Richtlinien und andere Weisungen der Universität Bern
Die Universität Bern hat verschiedene Weisungen und Richtlinien erlassen, um den Innovations- und Ausgründungsprozess zu unterstützen und zu fördern sowie Rahmenbedingungen zu definieren, die bei der Gründung eines Unternehmens an der Universität Bern und dem damit verbundenen Transfer von Forschungsergebnissen zu beachten sind.