Nach Abschluss der letzten Untersuchung der letzten Studienteilnehmerin oder des letzten Studienteilnehmers («Last Patient-Last Visit, kurz LP-LV») ist die Studie bei der zuständigen kantonalen Ethikkommission, der Direktion Lehre und Forschung (DLF) und wo zutreffend bei Swissmedic schriftlich abzumelden.
Eine Abmeldung muss auch erfolgen, wenn die Studie vorzeitig beendet, unterbrochen oder nie begonnen wird.
Meldefristen
| DLF | ||
Studienabschluss | 90 Tage | 90 Tage | 90 Tage |
Studienabbruch | HFV-Projekte: 90 Tage KlinV-Projekte: 15 Tage | 15 Tage | 15 Tage |
Studienunterbruch | 15 Tage | 15 Tage | 15 Tage |
Innerhalb eines Jahres nach Abschluss, Abbruch oder Unterbruch der Studie muss ein Schlussbericht bei der zuständigen Ethikkommision und, wo zutreffend, bei Swissmedic eingereicht werden.
Die DLF meldet die Studien nach der Abschlussmeldung in den Systemen (z.B. ixserv, iLink) ab. Im Anschluss an diese Abmeldung können keine Studienleistungen mehr erfasst werden.