Grundsätzlich gilt:
Folgende Projekte sind von der Sicherstellungspflicht ausgenommen:
Bitte beachten Sie, dass bei klinischen Versuchen der Kategorie A, die mit mehr als nur mit minimalen Risiken und Belastungen verbundenen Massnahmen zur Entnahme biologischen Materials oder zur Erhebung gesundheitsbezogener Personendaten verbunden sind, die Deckungssummen nach KlinV Anhang 2 (Art. 13) gelten.
Die Insel Gruppe ist bei der Zürich Versicherungs-Gesellschaft versichert, welche alle Prüfzentren in der Schweiz und in Lichtenstein deckt.
Bei Gesuchseinreichungen bei der Swissmedic muss die Police (aktuell gültige Version) eingereicht werden. Bei der Ethikkommission des Kantons Bern (KEK Bern) ist dies nicht nötig, da die DLF der KEK Bern jeweils die aktuelle Police zur Verfügung stellt.
Ist die Insel Gruppe Sponsor einer Studie mit Zentren im Ausland, muss für die ausländischen Zentren die Versicherungspflicht mit den ausländischen Behörden abgeklärt und wenn erforderlich eine Versicherung abgeschlossen werden.
Muss für ausländische Zentren eine Versicherung abgeschlossen werden, kann der Versicherungsbroker der Insel Gruppe AG unterstützen (Kontakt über studienmanagement@) und braucht dafür folgende Unterlagen: insel.ch
Bei einem Schadenfall innerhalb einer Studie bitte direkt das Formular Medizinischer Schadenfall ausfüllen und an versicherungen@ senden. Weitere Informationen der Fachstelle für Versicherungen finden Sie insel.chhier.