Nach Abschluss oder Abbruch der Studie muss der Sponsor sämtliche essentielle Dokumente und Daten, die die Studie betreffen, während mindestens zehn Jahren aufbewahren.
Die Prüfperson muss sämtliche für die Identifizierung und die Nachbetreuung der teilnehmenden Personen notwendigen Unterlagen sowie alle anderen Originaldaten während mindestens zehn Jahren nach Abschluss oder Abbruch der Studie aufbewahren.
Die Aufbewahrung muss strukturiert und vollständig erfolgen, damit Fragen im Rahmen von Audits oder Inspektionen durch Behörden eindeutig und zeitnah geklärt werden können.
Anforderungen an die physische Aufbewahrung (Art. 18 KlinV, Art. 5 HFV, Good Clinical Practice: A Guide to Archiving)
Anforderungen an die elektronische Aufbewahrung (Art. 18 KlinV, Art. 5 HFV)
Die Festlegung und Veränderung von Zugriffsrechten auf das Archiv ist von der jeweils verantwortlichen Person (üblicherweise der Sponsor oder die Prüfperson) zu veranlassen und zu dokumentieren. Aus der Dokumentation sollte auch hervorgehen, wer die Person(en) mit Zugriffsrecht ersetzt, falls diese die Insel Gruppe verlassen würde(n). Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil nur Personen mit Zugriffsrecht auf das Archiv die Vernichtung der Unterlagen nach Ablauf der Archivierungsfrist freigeben können.
Aufbewahrungsfristen
Die Aufbewahrungsfristen richten sich nach dem Studientyp und werden im Studienprotokoll festgelegt.
Klinische Versuche (Art. 45 KlinV, Art. 40 KlinV-Mep) | |
Arzneimittel, Medizinprodukte | mindestens 10 Jahre |
Implantierbare Produkte | mindestens 15 Jahre |
Transplantatprodukte | mindestens 20 Jahre |
Blut und Blutprodukten | mindestens 30 Jahre |
Nicht-klinische Versuche (Projekte nach HFV) | mindestens 10 Jahre |
Ausnahme: Weiterverwendungsprojekte (Kap. 3 HFV) | Keine gesetzliche Mindestaufbewahrungsdauer |
Unterstützung
Die Insel Gruppe bietet die Möglichkeit, Studiendokumente von Insel-initiierten Studien (Investigator Initiated Trials) und Insel-extern gesponserten Studien (Sponsor Initiated Trials) GCP-konform in digitalisierter Form aufzubewahren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Vernichtung
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist können archivierte Dokumente und Daten in Absprache mit dem Sponsor vernichtet werden. Die Vernichtungsbestätigung ist im Original dem Sponsor zu übergeben (eine Kopie verbleibt im Prüfzentrum als Beleg).