Alle in der Insel Gruppe durchgeführten Projekte, die in den Geltungsbereich des Humanforschungsgesetzes (HFG) fallen, müssen der Direktion Lehre und Forschung (DLF) gemeldet werden. Forschungsprojekte, die nicht unter das HFG fallen, aber Leistungen von Kliniken der Insel Gruppe beziehen, müssen ebenfalls gemeldet werden. Dies sind z.B.:
Die Studienanmeldung bei der DLF wird im Idealfall gleichzeitig initiiert wie die Einreichung des Bewilligungsgesuchs bei der zuständigen Ethikkommission und, falls nötig, bei Swissmedic und beim Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Die Anmeldung einer Studie erfolgt folgendermassen:
Liste der benötigten Dokumente für eine Anmeldung:
Die Studienanmeldung wird im DLF Studienportal elektronisch unterzeichnet. In Spezialfällen (F3-Studien und Studien mit Kooperationen) müssen zusätzlich Unterschriften auf Papier eingeholt werden (siehe Benutzerhandbuch).
Nach der Studienanmeldung wird die Studie durch das DLF-Studienmanagement in SAP IS-H eröffnet und mit einer Studiennummer versehen. Die Studienleiter:innen, das Studienteam sowie interne Dienstleistungserbringer werden entsprechend informiert.
Die DLF-Studiennummer ist wichtig, um studienspezifische Leistungen auf die Studie zu buchen. Bei fehlender Nummer werden diese Kosten fälschlicherweise den Krankenkassen in Rechnung gestellt.
Die DLF-Studienbestätigung gilt als offizielle Bewilligung der Insel Gruppe zur Durchführung der Studie.
Wichtig: Die Durchführung einer Studie ohne die nötigen Bewilligungen und ohne Studienbestätigung der DLF kann zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.
Das Studienteam informiert die DLF über einen frühzeitigen Abbruch oder den Abschluss der Studie via Studienportal.
DLF Studienportal